Home Reportage & Portraits Karten und Fotobücher Studio Unser Team Kontakt Impressum AGB preise winter AGBAllgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsproduktionen (Foto) der Hauptstadtfotografen I. Allgemeines1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.II. Produktionsaufträge1. Der Auftrag kommt für beide Seiten verbindlich zustande durch Ausfüllen des Hochzeitsformulars oder absenden des Selbigen im Internet.2. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil - durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.3. Der Fotograf wählt das Bildmaterial aus, welches er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.4. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotograf eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.5. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.6. Die Verteilung der Aufträge an einen unserer Fotografen erfolgt intern. Eine Exklusivbuchung hat einen Aufschlag von mindestens 20% auf das jeweilige Grundhonorar zur Folge. III. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte1. Der Auftraggeber erwirbt an dem Bildmaterial nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden.2. Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 20% auf das jeweilige Grundhonorar.IV. Haftung 1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. 2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die einzelnen Fotografen, sowohl deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Wetter, Verkehrsstörungen und Fremdeinwirkungen) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden. 4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.V. Honorare 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Hochzeitsfotografie. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vereinbarte Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz. 3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Anzahlung fällig.4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz 1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- oder Videomaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 2. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.4. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotodesigners als Gerichtstand vereinbart. Diese AGB gelten ab dem 01.11.2006, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit. Unser Team - Fotostudio - Festraum - Impressum - AGB
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